Ambulant Betreutes Wohnen
Eingliederungshilfe in vertrauter Umgebung

Flyer "Suchen Sie Hilfe" zum downloaden (ca. 941 KB).

Aufputschen

Leben in den eigenen vier Wänden, selbstverantwortlich und selbst-bestimmt – für die meisten von uns ganz alltäglich – ist für Menschen mit einem Handicap oder in einer besonders schwierigen Lebenssituation oft ein Kraftakt. Unterstützung ermöglicht hier die Eingliederungshilfe. Von der Volljährigkeit bis zum Seniorenalter können Menschen die Hilfsangebote des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Grundlage für die ambulante Hilfestellung ist im Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.

Schritte in den Alltag wagen

Wer schon in der eigenen Wohnung lebt oder diesen Schritt plant, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Ambulant Betreute Wohnen in Anspruch nehmen. Die damit verbundenen Kosten werden unter anderem im Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen Kreis nach Prüfung ganz oder teilweise vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) übernommen.

Wer kann Hilfe erwarten

  • Menschen mit einer psychischen Erkrankung
  • Menschen mit einer Suchterkrankung
  • Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung

In Frage kommen die unterschiedlichen Hilfsangebote immer dann, wenn eine dauerhafte Erkrankung oder Behinderung vorliegt, die entsprechend diagnostiziert wird. Je nach Krankheitsbild unterscheiden sich die Angebote der HeBeFa. Zunächst wird ein individueller Hilfeplan erstellt und beim LVR zur Prüfung und Kostenübernahme eingereicht. Die HeBeFa steht den Hilfesuchenden bei sämtlichen Antragstellungen aktiv zur Seite.

Welche Hilfestellungen sind möglich

An erster Stelle steht das persönliche Gespräch, um zu sehen, welche Form der Unterstützung notwendig und sinnvoll erscheint. Mögliche Hilfen sind:

  • Hausbesuche / Beratungsgespräche
  • Unterstützung im Umgang mit Schulden
  • Begleitung zu Behörden / Ärzten / Freizeitangeboten
  • Hilfe im Haushalt / bei Einkäufen / der Postbearbeitung
  • Hilfe bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche
  • Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte
  • Hilfe in Krisensituationen

Aktive Mitbestimmung

Nach einem persönlichen Kennenlerntermin entscheidet der Klient in der Regel selbst, welche Fachkraft zum Einsatz kommt. Die HeBeFa triftt diesbezüglich lediglich eine Vorauswahl.

Ziel des Ambulant Betreuten Wohnens

Eine stabile und selbstständige Lebensform zu erhalten oder durch fachliche Unterstützung zu ermöglichen, dies ist oberstes Ziel der Hilfestellung.

Durch individuelle Hilfen und die Zusammenarbeit mit anderen sozialen sowie medizinischen Diensten können Rückfälle oder stationäre Aufenthalte minimiert werden. Durch gezielte Aktivitäten und Hilfen im Aufbau von Sozialkontakten wird eine aktive Teilnahme am Leben in der Gesellschaft ermöglicht.


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